
Information über das Konkurswesen
Verwaltung und Regierung
Information über das Konkurswesen
Servicebereich
Sie sind hier:
Konkurs, was nun?
Einleitungsverfahren
Die ordentliche Konkursbetreibung verläuft im Einleitungsverfahren analog der Betreibung auf Pfändung. Es sind folgende Verfahrensschritte zu beachten:
- Betreibungsbegehren
- Zahlungsbefehl
- allenfalls Rechtsvorschlag, Rechtsöffnung, evtl. Aberkennungsklage oder Anerkennungsklage
- Fortsetzungsbegehren
Erst wenn der Gläubiger das Fortsetzungsbegehren gestellt hat, entscheidet das Betreibungsamt, welche Betreibungsart anwendbar ist (Art. 38 Abs. 3 SchKG neues Fenster). Der Entscheid betreffend Festlegung der Betreibungsart, insbesondere die Betreibung auf Konkurs, ist mit Beschwerde i.S.v. Art. 17 ff. SchKG neues Fenster anfechtbar.
| Formulare |
|---|